Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemein. Sofern nicht anderweitig schriftlich vereinbart, gelten die folgenden Bedingungen für sämtliche Angebote, Aufträge, Lieferungen usw. ChocoMa ist daher nicht an Sonderbedingungen gebunden, die im Auftrag, im Annahmeschreiben oder in einem ähnlichen Dokument des Käufers genannt werden.
2. Aufträge. Ein ChocoMa erteilter Auftrag wird erst bindend, wenn er von ChocoMa schriftlich bestätigt wurde. Aufträge können nur mit Zustimmung von ChocoMa storniert werden.
3. Die Preise werden gemäß der Exportpreisliste von ChocoMa festgelegt, die Ex Works (Incoterms 2010) gilt und Mehrwertsteuer, Zölle und andere öffentliche Gebühren ausschließt.
4. Zahlungsbedingungen. Die Zahlung muss gemäß der auf der Rechnung genannten Zahlungsbedingungen erfolgen. Ab dem Fälligkeitsdatum der Zahlung ist ChocoMa berechtigt, Zinsen in Höhe von 1,5 % pro Monat zu berechnen.
5. Versand. Alle Lieferungen erfolgen auf Kosten und Risiko des Käufers. Die Lieferzeit wird ab dem Datum des Erhalts des Auftrags mit allen erforderlichen Informationen bis zum Datum des Versands durch ChocoMa berechnet. Vor dem Versand der Waren aus der Fabrik müssen genaue Zustellungsinformationen eingegangen sein. Der Lieferzeitpunkt wird von ChocoMa so genau wie möglich angegeben. Eine Lieferung innerhalb von drei Wochen nach dem in der Auftragsbestätigung genannten Lieferzeitpunkt ist in jeder Hinsicht als zeitnahe Lieferung zu betrachten.
6. Lieferverzögerung. ChocoMa lehnt jede Haftung für Verzögerungen ab, die auf nicht erfolgte Lieferungen, Fehler bei Lieferungen oder verzögerte Lieferungen aufseiten von ChocoMas normalen Lieferanten und Zulieferern, behördliche Eingriffe, Streik, Aussperrung, Produktionsschwierigkeiten und ähnliche von ChocoMa zu bewältigende Faktoren, Transportprobleme, höhere Gewalt und jegliche Faktoren, die die Herstellung und Lieferung behindern, zurückzuführen sind.
7. Die Verpackung und Umverpackung wird von ChocoMa nach besten Kräften unter Berücksichtigung der vom Käufer gewählten Transportart durchgeführt. Sofern nicht anderweitig vereinbart, ist die Verpackung im Preis enthalten.
8. Reklamationen. Der Käufer ist verpflichtet, die Waren sofort nach Ankunft am Lieferort zu prüfen. Jegliche bei der Untersuchung entdeckten Mängel, die bei ChocoMa reklamiert werden sollen, müssen ChocoMa innerhalb von zwei (2) Wochen nach Erhalt der Waren mitgeteilt werden. Die Rückgabe von Waren darf nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch ChocoMa erfolgen.
9. Prüfung. Die Waren werden von ChocoMa vor dem Versand geprüft und getestet. Der Käufer ist berechtigt, bei der Prüfung und beim Testen der Produkte anwesend zu sein. Falls der Käufer eine Prüfung und/oder einen Test wünscht, der normalerweise nicht von ChocoMa durchgeführt wird, ist eine solche Vorgehensweise von der Zustimmung ChocoMas abhängig. ChocoMa ist berechtigt, zusätzliche Kosten in Rechnung zu stellen, die im Zusammenhang mit einer vom Käufer gewünschten besonderen Prüfung entstehen. Für den Fall, dass der Käufer an dem für die Prüfung festgelegten Datum nicht anwesend ist, ist ChocoMa berechtigt, die Prüfung in Abwesenheit des Käufers durchzuführen, und eine solche Prüfung ist als gültig zu betrachten.
10. Haftung. Für den Fall, dass die Waren während des Zeitraums von 12 (zwölf) Monaten nach der Lieferung mangelhaft erscheinen und nachgewiesen wird, dass die Mängel auf Fehler bei der Herstellung, der Lieferung oder den verwendeten Materialien zurückzuführen sind, kann ChocoMa aus folgenden Möglichkeiten wählen:
Bei Erhalt der mangelhaften Komponenten/Produkte, die frachtfrei an die Adresse von ChocoMa in Kopenhagen (Rødovre) zurückgesendet werden müssen
– mangelhafte Komponenten zu reparieren
– das mangelhafte Produkt/die mangelhaften Produkte auszutauschen, indem dem Käufer ein neues Produkt zu den in diesem Dokument genannten Verkaufs- und Lieferbedingungen geliefert wird.
– dem Käufer eine Gutschrift für die mangelhaften Waren auszustellen.
– dem Käufer einen Preisnachlass für die Waren zu gewähren.
11. Produkthaftung. ChocoMa ist nur dann für Personenschäden verantwortlich, wenn nachgewiesen werden kann, dass der Personenschaden durch ein Versäumnis oder Fahrlässigkeit aufseiten ChocoMas oder anderer Personen, für die es verantwortlich ist, verursacht wurde. ChocoMa haftet nicht für Schäden an Immobilien oder beweglichen Gütern. In dem Umfang, in dem ChocoMa eine Haftung in Bezug auf Dritte entsteht, ist der Käufer verpflichtet, ChocoMa in dem gleichen Umfang zu entschädigen, in dem die Haftung von ChocoMa gemäß den beiden vorstehenden Absätzen eingeschränkt ist. ChocoMa ist nicht für Verluste haftbar, die durch Schäden entstehen, für die der Käufer eine Deckung erhalten kann, indem er eine Versicherungspolice mit einem Versicherer abschließt. Die Haftung von ChocoMa ist insoweit beschränkt, dass eine Entschädigung unter keinen Umständen DKK 5 Millionen (fünf Millionen dänische Kronen) übersteigen kann. ChocoMa ist jedoch zu keinem Zeitpunkt verpflichtet, eine Entschädigung für Folgeschäden, Verdienstausfall oder indirekte Verluste zu zahlen.
Mit Ausnahme von auf den vorstehend genannten Verpflichtungen basierenden Forderungen, dürfen keine Forderungen, wie beispielsweise Forderungen in Bezug auf Stornierung, teilweise Zahlungsreduzierung, Kosten und Ausgaben in Verbindung mit Reparaturen, Transport und Entschädigung, an ChocoMa gestellt werden, es sei denn, der Käufer kann nachweisen, dass ChocoMa grob fahrlässig gehandelt hat. ChocoMa haftet nicht für Mängel und Unzulänglichkeiten, die auf falsche Behandlung, falschen Transport, falsche Lagerung, falschen Zusammenbau oder Nachlässigkeit aufseiten anderer Parteien oder auf normalen Verschleiß zurückzuführen sind. Sollten die Waren intensiver genutzt werden, als beim Abschluss des Vertrages vereinbart wurde oder vernünftigerweise angenommen werden konnte, wird der Garantiezeitraum entsprechend reduziert.
12. Produktentwicklung. ChocoMa behält sich das Recht vor, die Produkte zu verändern, ohne dadurch verpflichtet zu sein, entsprechende Änderungen an den bereits gelieferten Produkten vorzunehmen. ChocoMa behält sich das Recht vor, Spezifikationen, Datenblätter, Zeichnungen, Fotografien usw. sowie die darin enthaltenen Informationen zu ändern. In dem oben genannten Material enthaltene Informationen sind als allgemein und typisch zu betrachten, und Abweichungen davon berechtigen den Käufer nicht, Forderungen an ChocoMa zu stellen, es sei denn, dass ChocoMa die Information in jedem einzelnen Fall schriftlich garantiert hat.
13. Alle Rechte in Bezug auf Zeichnungen und Spezifikationen sind Eigentum von ChocoMa.
14. Schiedsverfahren. Jeder zwischen dem Käufer und ChocoMa aufgrund des Vertrages auftretende Streitfall muss durch ein Schiedsverfahren gemäß dänischem Recht beigelegt werden. Das Urteil des Schiedsgerichtshofes ist endgültig und für die Parteien verbindlich, und es kann nicht vor Gericht gebracht werden. Der Sitz des Schiedsgerichtshofes muss in Kopenhagen sein. Falls sich die Parteien nicht auf einen Schlichter einigen können, muss dieser vom Präsidenten des See- und Handelsgerichtshofes in Kopenhagen ernannt werden. Außerdem wird auf die Vorschriften von Gesetz Nr. 181 über Schiedsverfahren vom 24. Mai 1972 verwiesen.
Juni 2011 – PDF herunterladen